Die Vorfahrtspflicht ist die Auflage, unmittelbar vor der Überführung eines Leichnam nach auswärts, auf einem städtischen Friedhof vorzufahren. Hierdurch soll die ordnungsgemäße Einsargung und das Vorliegen aller Voraussetzungen für die Überführung überprüft werden.
Sie richtet sich gewöhnlich an das mit der Überführung des Verstorbenen beauftragte Unternehmen. Ein Verstoß gegen die Vorfahrtspflicht stellt regelmäßig eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Die Vorfahrtspflicht ist nahezu ausschließlich in Bayern statuiert und in den übrigen Bundesländern kaum zu finden. So gilt die Vorfahrtspflicht u.a. in den bayerischen Städten München, Nürnberg, Fürth, Erlangen, Rosenheim und Landshut. Die entsprechenden Regelungen finden sich in den Ortssatzungen zum Bestattungswesen und vor allem in einigen ordnungsbehördlichen Verordnungen (Verordnungen über das Leichenwesen).